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ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN MIT DATENSCHUTZHINWEISEN FÜR GEWINNSPIELE, VERLOSUNGEN, VERSTEIGERUNGEN UND SONSTIGE HÖRERAKTIONEN

Zur Steigerung der Attraktivität des von ihm produzierten und vermarkteten Hörfunkprogramms Radio Nordseewelle sowie der programmbegleitenden Angebote, insbesondere der Internetpräsentation www.radio-nordseewelle.de, der Radio Nordseewelle App und der Social Media- Präsenzen führt der Veranstalter Gewinnspiele, Verlosungen, Versteigerungen und sonstige Höreraktionen (= Aktionen) durch. Soweit im Einzelfall keine gesonderten aktionsbezogenen Teilnahmebedingungen bekanntgegeben werden, erklärt sich der Teilnehmer mit nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen einverstanden.

1. VERANSTALTER

Veranstalter ist die Radio Nordseewelle GmbH & Co. KG, vertreten durch die Radio Nordseewelle Verwaltungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Maik Neudorf, Am Markt 6, 26506 Norden.

2. BEKANNTGABEN

Soweit nach diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen etwas bekannt gegeben wird, erfolgt dies durch Moderatoren oder sonstige Sprecher im Hörfunkprogramm Radio Nordseewelle und auf der Internetpräsentation www.radio-nordseewelle.de. Im Zweifel und bei Widersprüchen sind die Angaben auf der Internetpräsentation maßgeblich.

3. UNENTGELTLICHKEIT DER TEILNAHME

Soweit nicht ausdrücklich anders bekanntgegeben, ist die Teilnahme an Aktionen unentgeltlich.

4. TEILNAHMEBERECHTIGUNG

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Person ab vollendetem 16. Lebensjahr, soweit sie nicht geschäftsunfähig sind. Juristische Personen und rechtsfähige Handelsgesellschaften sind, jeweils vertreten durch ihre Vertretungsberechtigten, nur teilnahmeberechtigt, wenn dies ausdrücklich bekanntgegeben wird. Minderjährigen unter 16 Jahren ist eine Teilnahme nicht gestattet. Mitarbeiter des Veranstalters, mit ihm verbundener Unternehmen und deren Angehörige sind von der Teilnahme ebenfalls ausgeschlossen.

5. ANMELDUNG ZUR TEILNAHME

a) Zeitraum und Ablauf von Aktionen werden vom Veranstalter im Einzelfall bekanntgegeben.

b) Zur Teilnahme an einer Aktion muss der Teilnahmeberechtigte dem Veranstalter auf dem bekanntgegebenen Weg

  • seinen Namen und Vornamen,
  • sein Alter und
  • eine Telefonnummer mitteilen,
  • diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen zustimmen,
  • dem Veranstalter die telefonische Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit der Aktion (z. B. für Rückfragen, Rückruf bei Verbindungstrennung, Gewinnmitteilung) erlauben und
  • die Kenntnisnahme von den Hinweisen zum Datenschutz bestätigen (= Teilnehmer).

Der Veranstalter kann bei entsprechender Bekanntgabe zusätzlich weitere Angaben, insbesondere eine Anschrift, eine E- Mailadresse und/oder einen Lösungsvorschlag verlangen.

c) Bei einer Teilnahmemöglichkeit mittels E- Mail darf der Teilnehmer nur unter einer E- Mailadresse teilnehmen. Mehrfachanmeldungen eines Teilnehmers werden aus Gründen der Chancengleichheit nur einmal berücksichtigt.

d) Bei einer telefonischen Teilnahmemöglichkeit wird die Telefonnummer vom Veranstalter im Einzelfall bekanntgegeben. Im Rahmen dieser Bekanntgabe wird der Gebührenhinweis der genutzten Tarifgasse kommuniziert:

(1) Anrufe unter der Vorwahl 0800 sind aus allen Telefonnetzen der Bundesrepublik Deutschland kostenlos.

(2) Bei Verwendung einer Ortsvorwahl bestimmen sich die Kosten eines Anrufs nach dem Standort und dem Telefontarif des Teilnehmers (Basistarif für Orts-/Ferngespräch).

ACHTUNG: Um Missbrauch zu vermeiden, können Anrufe mit unterdrückter Rufnummer bei Verwendung einer Ortsvorwahl (soeben (2)) vom Veranstalter nicht angenommen werden. Teilnehmer werden gebeten, eine eventuelle Rufnummernunterdrückung auszuschalten.

(3) Anrufe unter der Vorwahl 01801 verursachen Telefonkosten von 3,9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen sind die Kosten deutlich höher und können maximal 42 Cent pro Minute erreichen.

(4) Anrufe aus dem deutschen Festnetz unter der Vorwahl 01378 verursachen Kosten von 50 Cent pro Verbindung. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen können die Kosten deutlich höher sein.

Telefonkosten können auch anfallen, wenn ein persönliches Gespräch nicht zustande kommt oder der Teilnehmer nicht ins Sendestudio durchgestellt wird und dementsprechend gegebenenfalls keinen Lösungsvorschlag abgeben kann. Der Veranstalter empfiehlt allen Teilnehmern die Nutzung eines deutschen Festnetzanschlusses, auf ihr Telefonverhalten zu achten und Telefonkosten regelmäßig zu kontrollieren. Es besteht die Möglichkeit, kostenpflichtige Servicenummern durch den jeweiligen Netzbetreiber sperren zu lassen.

ACHTUNG: Um Missbrauch zu vermeiden, können Anrufe mit unterdrückter Rufnummer vom Veranstalter nicht angenommen werden.

6. ERMITTLUNG VON GEWINNERN

a) Soweit nicht anders bekanntgegeben, werden Gewinner von einem Mitarbeiter des Veranstalters aus allen Teilnehmern, soweit verlangt aus allen Teilnehmern mit dem richtigen Lösungsvorschlag, nach dem Zufallsprinzip (= Losverfahren) ermittelt.

b) Besteht ausschließlich eine telefonische Teilnahmemöglichkeit, wählt ein Mitarbeiter des Veranstalters hiervon abweichend und soweit nicht anders bekanntgegeben aus allen eingehenden Anrufen nach dem Zufallsprinzip Anrufe aus und nimmt sie an. Von diesen Teilnehmern protokolliert er die zur Teilnahme mitzuteilenden Daten nach Ziffer 5 b) und prüft die ernsthafte Teilnahmeabsicht. Es werden keine Angaben zum Lösungsvorschlag abgefragt. Der Veranstalter wird sich lediglich nach der Teilnahmeabsicht erkundigen, um zu verhindern, dass die Telefonleitungen durch irrtümliche Anrufe blockiert werden. Der Teilnehmer ist zur Vermeidung von Missverständnissen gehalten, seinen Lösungsvorschlag nicht von sich aus mitzuteilen. Dem Teilnehmer wird eine von drei Telefonleitungen ins Sendestudio zugeteilt. Diese Zuteilung einer Telefonleitung begründet noch kein Recht zur Abgabe eines Lösungsvorschlags und keinen Gewinnanspruch.

Gibt ein Teilnehmer die zur Teilnahme mitzuteilenden Daten nach Ziffer 5 b) nicht oder nicht vollständig an oder stellt sich eine fehlende Teilnahmeabsicht heraus, wird das Telefonat vom Veranstalter beendet (= Ausschluss des Teilnehmers) und ein weiterer Anruf angenommen.

Sobald die drei Telefonleitungen ins Sendestudio belegt sind, spätestens jedoch nach fünfzehn Minuten, endet die Teilnahmemöglichkeit. Sollte eine Teilnahme nicht unentgeltlich sein, wird die Telefonnummer abgeschaltet.

Aus rechtlichen Gründen und zur (gegebenenfalls erneuten) Veröffentlichung werden Telefongespräche aufgezeichnet, sobald eine Übernahme des Anrufs durch den Moderator im Sendestudio erfolgt. Mit dem Ablauf der gesetzlichen Aufzeichnungspflicht werden die Aufzeichnungen gelöscht. Der Teilnehmer kann der Aufzeichnung widersprechen. In diesem Fall wird der Veranstalter die Telefonverbindung unter Ausschluss des Teilnehmers trennen.

Sodann wählt der Moderator im Sendestudio nach dem Zufallsprinzip eine der drei Telefonleitungen aus und übernimmt den Anruf. Befindet sich in der vom Moderator ausgewählten Telefonleitung kein Teilnehmer, wählt er eine weitere Telefonleitung aus, bis ein Anruf übernommen werden kann. Sofern kein Lösungsvorschlag abgefragt wird, gewinnt der Teilnehmer, der sich in dieser Telefonleitung befindet (= Gewinner). Anderenfalls darf er einen Lösungsvorschlag abgeben und gewinnt, wenn er richtig ist. Die Telefonverbindungen der Teilnehmer in den anderen Telefonleitungen werden getrennt.

Wurde die Telefonverbindung eines Teilnehmers nach der Mitteilung der Angaben nach Ziffer 5 b) aus anderen als den vorgenannten Gründen getrennt, wird der Veranstalter mindestens einen Rückruf unter der vom Teilnehmer mitgeteilten Telefonnummer versuchen. Misslingt er, erfolgt die Auswahl unter den verbliebenen Teilnehmern.

c) Der Veranstalter behält sich aus redaktionellen und technischen Gründen eine zeitversetzte Veröffentlichung von Telefonaten vor.

d) Soweit ein Lösungsvorschlag abzugeben war, wird die richtige Lösung für mindestens drei Tage auf der Internetpräsentation www.radio-nordseewelle.de bekanntgegeben.

7. GEWINN

Gewinne werden vom Veranstalter im Einzelfall bekanntgegeben.

Gewinne, insbesondere Veranstaltungstickets, werden nur dem Gewinner persönlich – soweit nicht anders bekanntgegeben – nach Wahl des Veranstalters auf dem Postweg übersandt oder persönlich übergeben. Für eigene Veranstaltungen des Veranstalters erstreckt sich der Gewinn im Falle einer Verschiebung auf den Ersatztermin. Wird die Veranstaltung endgültig abgesagt, ohne dass dies vom Veranstalter zu vertreten wäre, erlischt der Gewinnanspruch. Bei Veranstaltungen Dritter erfüllt der Veranstalter den Gewinnanspruch mit der Übersendung oder Übergabe des Veranstaltungstickets an den Gewinner. Verkauf, Weitergabe und Bedingungen für den Zutritt zur Veranstaltung richten sich sodann nach den Bestimmungen des Veranstalters der Veranstaltung, für die das Veranstaltungsticket gilt. Gleiches gilt im Falle der Verschiebung und des Ausfalls der Veranstaltung sowie eventuelle Ersatzleistungen.

Weiterführende Leistungen und Nebenkosten (z. B. für An- und Abreise zu einem Veranstaltungsort, Übernachtung, Verpflegung, Spesen und Versicherungen) werden vom Veranstalter nur getragen, soweit dies ausdrücklich bekanntgegeben ist. An Minderjährige unter 16 Jahren werden keine Gewinne ausgeschüttet. Soweit keine Geldbeträge gewonnen sind, ist eine Barauszahlung ausgeschlossen. Der Veranstalter ist berechtigt, die Identität des Gewinners, z. B. durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder Reisepass, vor der Übergabe des Gewinns zu überprüfen.

8. AUSSCHLUSS VON TEILNEHMERN

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer – auch nach dem Ende von Aktionen nachträglich – bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (versuchter) Beeinflussung gleich welcher Art und welchen Umfangs (Manipulation) sowie offenkundigem Fehlen einer ernsthaften Teilnahmeabsicht auszuschließen. Unvollständige Angaben oder Falschangaben über die Teilnahmeberechtigung, Name, Vorname, Alter, Telefonnummer, gegebenenfalls Anschrift und/oder E- Mailadresse sowie Fälle von Ziffer 6 b) Sätze 8 und 13 bedeuten stets einen Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen. Mit dem Ausschluss erlischt ein gegebenenfalls entstandener Anspruch auf den Gewinn. Er ist zurück zu gewähren.

9. VERÖFFENTLICHUNG VON TEILNEHMERDATEN

Der Teilnehmer ist mit einer Nutzung seines Namens, seines Vornamens, gegebenenfalls seines Wohnortes und in Verbindung mit der Aktion stehender Tondokumente zur Umsetzung der Aktion sowie zu Eigenwerbezwecken des Veranstalters in Bezug auf die Aktion einverstanden. Er erklärt außerdem sein Einverständnis, dass im Zusammenhang mit der Aktion sein Name, sein Vorname und gegebenenfalls sein Wohnort im Hörfunkprogramm Radio Nordseewelle genannt und – im Gewinnfall neben bei der Gewinnübergabe gegebenenfalls angefertigten Fotos und/oder Bewegtbildern (Video) mit seinem Bildnis – in den programmbegleitenden Angeboten des Veranstalters, insbesondere der Internetpräsentation www.radio-nordseewelle.de, der Radio Nordseewelle- App und den Social- Media- Präsenzen veröffentlicht werden. Die Verwendung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Berichterstattung über die Aktion sowie der Information über die Unternehmensaktivitäten des Veranstalters, soweit sich die Information auf diese Aktion bezieht. Hierauf sowie auf der Informationsfreiheit der Adressaten begründet sich das berechtigte Interesse des Veranstalters gemäß Art. 6 Absatz 1 Buchst. f DSGVO.

10. DATENSCHUTZ

Der Veranstalter nimmt den Datenschutz sehr ernst und behandelt die personenbezogenen Daten des Teilnehmers unter sorgfältiger Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Der Veranstalter erhebt und verarbeitet die nach Ziffern 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen übermittelten Daten des Teilnehmers nur, soweit sie für die Durchführung und ordnungsgemäße Abwicklung der Gewinnspielreihe erforderlich sind. Insoweit bildet Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO die Rechtsgrundlage der Verarbeitung. Die Informationen zum Datenschutz und zu den damit verbundenen Rechten des Teilnehmers auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Widerruf und Datenübertragbarkeit hinsichtlich seiner gemäß den Ziffern 5, 6 und 9 dieser Teilnahmebedingungen verarbeiteten personenbezogenen Daten

https://www.radio-nordseewelle.de/datenschutz/

sind Bestandteil der Teilnahmebedingungen und werden von dem Teilnehmer hiermit zur Kenntnis genommen.

11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Der Veranstalter ist bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und eindeutige und zutreffende Aussagen zu Zeitraum und Ablauf von Aktionen sowie zum Gewinn zu machen. Technische Probleme oder menschliches Versagen können aber im Einzelfall Missverständnisse begründen. Grundsätzlich gelten im Zweifelsfall und bei Widersprüchen die Angaben auf der Internetpräsentation www.radio-nordseewelle.de.

Jegliche Haftung des Veranstalters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt insbesondere für Ausfälle jedweder Art, die durch technische Störungen verursacht werden oder durch Dritte bedingt sind (z. B. Nichterreichbarkeit von Telefonanschlüssen oder Accounts, Abbruch von Telefonaten, Datenverlust), sowie für sonstige Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Übermittlung und/oder Verarbeitung von Informationen (z. B. wenn Dateneingaben nicht dem vom Veranstalter oder Teilnehmer verwendeten System entsprechen, nicht akzeptiert und/oder angenommen werden). Von diesem Haftungsausschluss sind Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ausgenommen. Ansprüche auf Schadenersatz oder Entschädigung aufgrund von Verstößen gegen Bestimmungen des Datenschutzes bleiben von vorstehenden Einschränkungen ebenfalls unberührt.

Gewinne werden häufig von Dritten gesponsert und von diesen Sponsoren zugestellt. Der Veranstalter kann deshalb nicht für versandbedingte Verzögerungen der Gewinnzustellung einstehen.

12. ABBRUCH VON AKTIONEN

Der Veranstalter behält sich vor, Aktionen abzubrechen, insbesondere bei höherer Gewalt, Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion beeinflussen. Bereits entstandene Ansprüche werden hierdurch nicht berührt. Im Übrigen sind für diesen Fall gegenseitige Erfüllungs- und Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Abbruch einer Aktion wird vom Veranstalter bekanntgegeben.

13. AUSSCHLUSS DES RECHTSWEGES

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.